Fachanwalt für Strafrecht – Qualifikationen

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird gem. § 13 Fachanwaltsordnung an Rechtsanwälte verliehen die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt
  • Besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht, nachgewiesen durch einen bestandenen Fachanwaltskurs mit 120 Unterrichtsstunden und 5 dreistündigen oder 3 fünfstündigen Klausuren
  • Besondere praktische Erfahrung im Strafrecht, nachgewiesen durch mindestens 60 Fälle und mindestens 40 Verhandlungstage vor dem Schöffengericht oder höher
  • Jährliche Teilnahme an strafrechtlichen Fortbildungen von mindestens 10 Stunden. Seit 2015 mindestens 15 Stunden.

Die Voraussetzungen werden von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert. Die Qualifikation des Fachanwalts ist daher nicht mit der Nennung von Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten zu verwechseln, die ein Rechtsanwalt nach eigener Einschätzung angeben kann.

Ich habe den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ am 05. März 2008 von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen bekommen und führe diesen seitdem unter regelmäßigem Nachweis der erforderlichen Fortbildungen.

 

Urkunde Fachanwalt Strafrecht