Opferberatung

Opfer von Straftaten und deren Hinterbliebene sehen sich mit vielen Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. In dieser belastenden Situation steht Ihnen Ihr Anwalt mit juristischer Beratung und Unterstützung zur Seite.

Als Opferanwalt setze ich mich dafür ein, dass das Opfer im gesamten Verfahrensverlauf eine Stimme erhält und diese auch Gehör findet. Das Interesse an Tataufklärung und Bestrafung steht bei vielen Opfern und Angehörigen im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist es in vielen Fällen sinnvoll, mit einem Adhäsionsantrag im Rahmen des Strafprozesses auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Sie haben als Opfer im Strafprozess Rechte, die Sie kennen und wahrnehmen sollten. Auch der Umgang mit der Presseberichterstattung sollte unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden.

Opfer eines Gewaltverbrechens sind nicht darauf beschränkt nur Fragen zum Sachverhalt zu beantworten und das Erlebte wieder und wieder schildern zu müssen. Sie haben in jeder Phase des Verfahrens das Recht sich anwaltlich beraten zu lassen und können aktiv Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen. Vielen Betroffenen hilft dies dabei, den Vorfall und deren Folgen psychisch zu verarbeiten. Mit anwaltlicher Beratung sinkt die Gefahr, dass sich der oder die Geschädigte im Strafverfahren erneut als „wehrloses“ Opfer erlebt und von der Justiz lediglich auf ein Mittel zur Aufklärung reduziert wird.

Ihr Rechtsanwalt:

  • informiert Sie über den Ablauf und Fortgang des Verfahrens,
  • gewährt Ihnen auf Wunsch Einsicht in die Ermittlungsakten,
  • vertritt Ihre Interessen in der Hauptverhandlung,
  • sorgt dafür, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind,
  • verdeutlicht dem Gericht die Sicht- und Empfindungsweise der Opfer oder der Hinterbliebenen,
  • verfolgt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Täter,
  • berät Sie bei der Frage, wie mit einer Bedrohung wegen der anstehenden Zeugenvernehmung umzugehen ist,
  • informiert Sie über Ihre möglichen sozialrechtlichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Um Ihre Rechte optimal zu nutzen, sollten Sie sich individuell anwaltlich beraten lassen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Kosten einer professionellen Opfervertretung. Die Kosten werden bei einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. In vielen Fällen hilft die Opferhilfeorganisation „Der weiße Ring“ mit der Übernahme der Rechtsanwaltskosten, ehrenamtlicher Zeugenbetreuung und Informationen zu weiteren Anlaufstellen.

Einleitung des Verfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wird von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat“ vorliegen. Diese Anhaltspunkte werden in der Regel durch die Strafanzeige des Opfers oder eines Zeugen bekannt.

Man unterscheidet:

  • Absolute Antragsdelikte
    Weniger schwerwiegende Delikte wie z.B. Hausfriedensbruch oder Beleidigung werden nur verfolgt, wenn ein Strafantrag vom Geschädigten gestellt wurde. Dies muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat erfolgen.
  • Offizialdelikte
    Schwere Gewalttaten wie z.B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Mord, Totschlag, Raub, Erpressung oder Menschenhandel werden auch ohne Strafantrag verfolgt. Es handelt es sich um sogenannte Offizialdelikte. Die Tat wird auch gegen den Willen des Geschädigten verfolgt.
  • Mischantragsdelikte
    Bei der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um Delikte die ohne Strafantrag verfolgt werden können, aber nur wenn ein „besonderes öffentliches Interesse“ vorliegt.

Ermittlungen der Polizei

Die Polizei ermittelt sodann den Sachverhalt, indem es Spuren sichert, weitere Zeugen zum Tathergang oder der Identität der Beteiligten befragt, Lichtbilder vorlegt und dem Beschuldigten anbietet, sich zum Vorwurf zu äußern. Es ist durchaus möglich, dass sich durch weitere Beweismittel Rückfragen ergeben und Sie zu ergänzenden Vernehmungen bei der Polizei gebeten werden. Sie können an der Aufklärung mitwirken, indem Sie z.B. Verletzungen durch Fotos dokumentieren oder Befundberichte des behandelnden Arztes an die Polizei unter Nennung der Vorgangsnummer und des zuständigen Bearbeiters weitergeben. Die gewonnenen Ermittlungsergebnisse werden an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese entscheidet sodann, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird.

Ihre Rechte nach Anklageerhebung

Sobald die Staatsanwaltschaft die Anklage erhebt, können Sie sich als Opfer oder Hinterbliebener der öffentlichen Klage anschließen und so aktiv auf den Fortgang des Verfahrens Einfluss nehmen. Ihr Anwalt kann Ihnen Akteneinsicht gewähren, Beweisanträge stellen, Zeugen befragen, Schmerzensgeld fordern und ist auch über Verständigungsgespräche zwischen den sonstigen Verfahrensbeteiligten zu informieren.