Verteidigung – Rechte und Ziele

Was ist die Aufgabe des Strafverteidigers?

„Verteidigung ist der Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“ (Hans Dahs – Handbuch des Strafverteidigers)

Das Bundesverfassungsgericht beschreibt die Aufgabe des Strafverteidigers folgendermaßen:

„Als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Strafverteidiger die Aufgabe, zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, das Gericht und ebenso die Staatsanwaltschaft oder Behörden – vor Fehlentscheidungen zu Lasten seines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes schützen.“

Insbesondere

sind Errungenschaften, die die Grundlage für einen fairen Prozeß bilden und ohne Kompromisse – zur Not auch gegen den Widerstand der Ermittlungsbehörden und Gericht – mit aller Entschiedenheit von einem erfahrenen Strafverteidiger durchgesetzt werden.

Mein Ziel ist es, als Ihr Anwalt im Kampf um Ihre Rechte, durch die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kampf ist dabei kein Selbstzweck, oftmals ist ein „Deal“ die beste Lösung für alle Beteiligten. Ich ermittele daher nach der kompletten Erfassung des Sachverhalts und einer auf dieser Grundlage erstellten rechtlichen Bewertung gemeinsam mit Ihnen ein realistische Verteidigungsziel. Sodann erfolgt ein ergebnisorientiertes Vorgehen um dieses definierte Ziel zu erreichen. Die dabei erforderlichen Schritte richten sich nach den unterschiedlichen Einflüssen des jeweiligen Verfahrens.  Das nötige Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick habe ich durch meine langjährige Tätigkeit und frühe Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts erlangt.

In einer Vielzahl der von mir bearbeiteten Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren davon überzeugt werden, dass Verfahren einzustellen, da eine Verurteilung entweder unwahrscheinlich oder die Schuld als Geringfügig anzusehen wäre.

Ich bin seit dem Jahre 2004 als Rechtsanwalt tätig und bearbeite seitdem fast ausschließlich Mandate auf dem Gebiet des Strafrechts. Seit dem Jahre 2008 führe ich den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Dieser Titel wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die erheblich überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen haben und sich regelmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts fortbilden. Ich bin Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und in der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik.