Von einem Staatsanwalt der auszog, um Kusshände zu verbieten

Über 9 Monate sitzt mein Mandant nun schon in Untersuchungshaft, weil er sich vor einigen Jahren irgendwie an dem Anbau von Cannabis beteiligt haben soll. Eingeschlossen an 7 Tagen pro Woche, 23 Stunden pro Tag auf 7 qm. Der Haftbefehl ist mit zahlreichen zusätzlichen Beschränkungen versehen, damit er keinen Kontakt zu anderen Angeklagten aufnehmen kann.

Nun begann der Prozess vor dem Landgericht und die Ehefrau des Mandanten verfolgt jeden Hauptverhandlungstermin, um ihm zu zeigen, dass sie zu ihm hält, um ihn zu sehen und vielleicht auch um zu verstehen was hinter dieser erzwungenen räumlichen Trennung von ihr und dem gemeinsamen Sohn steckt. Mein Mandant sitzt neben 14 weiteren Angeklagten im Sicherheitskäfig, abgeschirmt hinter Panzerglas, sie im Zuschauerraum.

Zwischen den Zeugenvernehmungen, Erklärungen und Anträgen gibt es immer mal wieder Unterbrechungen in denen die Zuschauer den Saal verlassen müssen und die Angeklagten in die Vorführzellen im Keller des Landgerichts gebracht werden.

Und genau in einer solchen Unterbrechung passiert der Eklat: Die Angeklagten erheben sich von ihrer Sitzbank, die Wachtmeister öffnen den Käfig, um die Gefangenen nach unten zu geleiten, die Zuschauer erheben sich ebenfalls von ihren Plätzen, um den Saal zu verlassen – und dann? Flucht? Gefangenenbefreiung? Bedrohungen? Oder wenigstens ein paar wüste Beleidigungen? NEIN. Mein Mandant wirft seiner Ehefrau beim hinuntergehen eine Kusshand zu und formt mit seinen Händen ein Herz. Ich habe davon nichts mitbekommen, aber der Staatsanwalt petzt in der Unterbrechung beim Vorsitzenden diesen „ungeheuerlichen Vorgang“. Und der Richter erteilt bei der Fortsetzung den Hinweis, dass ihm zugetragen wurde, dass es „eine Kontaktaufnahme zwischen Angeklagten und Zuschauern“ gegeben haben soll, welche in Zukunft zu unterlassen sei.

Mein Mandant murmelt mir von hinten zu, dass er lediglich seiner Ehefrau eine Kusshand zugeworfen habe – also frage ich nach: Was genau wurde dem Vorsitzenden von wem zugetragen? Welches konkrete Verhalten sei zu unterlassen? Der Staatsanwalt windet sich und will ein „Winken, eine Geste und noch etwas“ zwischen meinem Mandanten und seiner Ehefrau beobachtet haben. Dieses „noch etwas“ kann er auf Rückfrage dann nicht mehr genauer bezeichnen… (ist ja auch schon ein paar Minuten her). Ich frage nach, ob er weiß wer die Ehefrau meines Mandanten ist? Weiß er. Ob dieses „Zuwinken“ und diese „Kusshand“ seiner Meinung nach in Zukunft zu unterlassen sei, Ob er das wirklich ernst meint? Jup. Meint er.

Na dann – wer keine Kusshände will, der bekommt halt einen Klaps mit der StPO. Selten bietet diese ein derart geeignetes Mittel, wie in dieser Situation; § 149 StPO regelt die Zulassung von Beiständen:
„Der Ehegatte oder Lebenspartner eines Angeklagten ist in der Hauptverhandlung als Beistand zuzulassen.“
Der entsprechende Antrag hatte also zu Folge, dass die Ehefrau nun nicht mehr im Zuschauerraum sitzen muss, sondern vorn bei den Verteidigern Platz nehmen darf und dort umfangreiche Rechte wahrnehmen kann. Sie hat nunmehr nicht nur das gewöhnliche Anwesenheitsrecht der Öffentlichkeit, sondern muss über die Fortsetzungstermine rechtzeitig informiert werden, sie kann Stellungnahmen abgeben, muss angehört werden, kann Fragen an die Zeugen stellen und natürlich den Angeklagten beraten. Das Institut des Beistands hat nach dem BGH „seine Wurzel in dem aus der Ehe entspringenden Vertrauensverhältnis und der gegenseitigen Fürsorge der Ehepartner. Der Beistand unterstützt und berät den Angeklagten in der Hauptverhandlung als dessen natürlicher und persönlicher Vertrauter und Fürsprecher“ (BGHSt 47, 62). Und wenn der Beistand oder der Angeklagte meint, dass dazu paar warme Worte oder Kusshände erforderlich sind, dann dürfen sie diese nun ganz offiziell austauschen.

Der Staatsanwalt ist kurzzeitig etwas rot angelaufen – mal abwarten ob er seinen Beißreflex zukünftig etwas besser im Griff hat. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Vielen Dank an den Kollegen Stefan Conen, der dieses Kleinod aus der StPO an anderer Stelle mal für seinen Mandanten ausgegraben hatte und mich damit erst auf diese Idee brachte.