Alkohol und Drogen am Steuer

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in der Fassung seit dem 01.05.2014 werden Alkohol- und Drogenverstöße in der Regel wie folgt geahndet:

 

Alkohol am Steuer -Bußgeld- -Punkte- -Fahrverbot- -Strafrechtliche Ahndung-
1. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze 1.000 € 2 3 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze 1.500 € 2 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 

 

Drogen am Steuer Bußgeld Punkte Fahrverbot Strafrechtliche Ahndung
1. Verstoß gegen Drogenverbot 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß gegen Drogenverbot 1.000 € 2 3 Monate
3. Verstoß gegen Drogenverbot 1.500 € 2 3 Monate
Fahren unter Drogeneinfluss mit

Gefährdung des Straßenverkehrs

3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe